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4-TEILIGE ARTIKELREIHE:"Warum ein Umdenken über Technologien & Business in Europa erforderlich ist!"

Autor: Ulrike Heise

 

Teil 2: "Datenwehr-" und "Datenwerteschutz" oder Datenschutz?

Wir haben (noch) viele kluge und gut ausgebildete Denker. Aber große Denker tendieren dazu, große Skeptiker zu sein. Unsere Werte werden hochgehalten (was, ja auch gut ist), aber sie werden gerne als Vorwand bzw. Ausrede verwendet. Hinzu kommt, dass in Deutschland und in Europa jeder sich „berufen fühlen darf“, seine persönlichen Befindlichkeiten und Interessen in den Diskussionstopf zu werfen. Mit der Konsequenz wird ein großer Kompromiss geschaffen, der alles meist verkompliziert und das „gut gedachte" (wie z. B. der Erhalt der Werte und Rechte) in das Gegenteil setzt. Das beste Beispiel hierfür sind die neuen Datenschutzverordnungen und die geplante Digitalsteuer, wodurch sich Europa und Deutschland wahrscheinlich noch weiter in das Digitale-Aus katapultieren wird. Vielen Deutschen ist gar nicht bewusst, dass jedes europäische Land selbst jedes Bundesland in Deutschland, seine eigene Datenschutzverordnung bzw. Richtlinien hat: Der Inhalt des Bundesdatenschutzgesetzes allein umfasst derzeit schon insgesamt 72 Paragrafen. Tendenz steigend! Nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz reguliert maßgeblich den Datenschutz. Sondern weitere bundesweite Regelungen sowie landesspezifische Datenschutzverordnungen und -gesetze geben Datenverarbeitung und Datenerhebung enge Grenzen vor. Das Bundesdatenschutzgesetz wiederum hängt an der Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinien und diese wiederum an der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Wenn eine europäische Firma europaweit agieren möchte, muss sie sich mit der Datenschutzverordnung in seinem eigenen Land auskennen, alle Datenschutzverordnungen von allen 28 Mitgliedsstaaten kennen und berücksichtigen. Hinzukommt, dass es kaum Rechtsexperten gibt, die sich zu Hause fühlen in allen europäischen Datenschutzverordnungen. Der sogenannte "Datenschutzbeauftragte" ist außerdem wieder ein zusätzlich neuer Kostenpunkt, der die wirtschaftliche Situation von Unternehmen nicht gerade fördert, außer man möchte den online angebotenen „Datenschutzbeauftragten“ für 9,90 Euro im Internet trauen. Fakt ist: Für Startups und KMU bedeuten die derzeitigen Datenschutzverordnungen eine unnötige, kaum überwindbare Barriere, eine große finanzielle Belastung und eine zusätzliche „Arbeitsbeschäftigung“ von Mitarbeitern, die im Zeitalter des Fachkräftemangels schon genug zu tun haben, um ihre tägliche Arbeit zu schaffen.

Anders als in Deutschland und in Europa gibt es in den USA kein allgemeines und umfassendes Datenschutzgesetz. Vielmehr gibt es eigene Gesetze für einzelne Bereiche, wie z. B. eigene Regelungen für den Bereich Wirtschaft und Handel, für das Gesundheitswesen und für den Finanzsektor. Unternehmen sind nach diesen branchenspezifischen Datenschutz-Gesetzen der USA dazu verpflichtet, für die Sicherheit von gespeicherten personenbezogenen Daten zu garantieren. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass Unternehmen ihr eigenes Datenschutzniveau festlegen. Was sich gravierend unterscheidet, ist die Herangehensweise bzw. Sichtweise: Während der Schutz der personenbezogenen Daten in Europa als Grundrecht gesehen wird, gilt der Datenschutz in den USA als Teil des Verbraucherschutzrechts.

In China hingegen gibt es das „Cybersecurity-Gesetz“, welches 2017 bereits in Kraft getreten ist. Generell gilt bezüglich des Datenschutzes, dass Daten nicht aus China herausgeführt werden dürfen, außer es liegt die Genehmigung hierzu vor. Was aber interessanter ist, ist die Tatsache, dass chinesische Start-ups sich in einem weniger regulativen Umfeld bewegen können, wenn diese sie in ihrer Entwicklung beschränken. Anlass ist die gezielte Nachwuchsförderung und die Förderung von Startups durch die Regierung. Der bereits existierende Talentpool zeigt, dass die Investition sich rechnet. Bereits 2030 soll laut den Reporter Rangu Yogeshwar 37 %  der Wissenschaftler aus China stammen, während in Deutschland nur 1,4 % und in den USA 4,2 % der Wissenschaftler kommen werden. Wenn diese Prognose wirklich eintrifft, kann die deutsche Industrie einpacken.

Derzeit werden europäische Firmen durch die Datenschutzregulierung ausgebremst, wodurch Unternehmen in den USA und China noch schneller vorbeiziehen können. Die Forderungen nach mehr Datenschutz muss langfristig betrachtet, aber kein Hindernis für Innovation sein, sondern kann die Digitalisierung nachhaltiger machen. Selbst in China fordern immer mehr Bürger einen besseren Schutz ihrer Daten. Das ist eine Chance, europäische Standards vielleicht auch dort durchzusetzen und diese Chance sollten wir nutzen. Was die Sache so kompliziert macht, dass der Datenschutz immer den Innovationen naturgemäß „hinterherhinkt“, da er stets erst nachträglich mit immenser Zeitverzögerung angepasst werden kann. Warum wir an den Datenschutz auch festhalten sollten, liegt im Folgenden begründet: Digitalisierung/ künstliche Intelligenz geht nicht immer in Hand in Hand mit den „Grundprinzip der Verantwortlichkeit“. Autonomie (vgl. autonomes Fahren) bedeutet, dass Menschen kaum aktiv eingreifen müssen oder auch können, und so geht leicht die Frage, wer für was verantwortlich ist, verloren. Überall, wo Autonomiesystem sich verbergen, bedrohen diese das Grundprinzip der Verantwortlichkeit und können vernichtende Auswirkungen haben (s. autonome Waffendrohnen). Hoffentlich gehen wir nie den Weg der vollständigen Autonomie. Gerade dafür ist der Datenschutz wichtig und damit uns nicht Drohnen mit Gesichtserkennung einfach verfolgen können, wie es bereits in China möglich ist. Der Datenschutz kann uns auch helfen, Jeff Bezos Traum, ein Himmel voller Drohnen, die Amazon-Pakete verteilen, nicht wahr werden zu lassen und dass der Film „Die Matrix“ und das Buch „Brave new world“ reine Fiktionen bleiben. Dennoch müsste der jetzige Datenschutz sofort entschlackt, vereinfacht und vereinheitlicht in ganz Europa werden (keine Sonderreglungen pro (Bundes-)Land) und die Eigentumsrechte an Daten müssten besser definiert werden. Dadurch könnten die Produktnutzer künftig einen Preis von den Unternehmen verlangen, den sie zu bezahlen hätten, wenn diese ihre Daten (auch, wenn kumuliert und anonymisiert) weiterverkaufen wollen an Dritte und der „Dateneigentümer“ müssten jeweils zuvor zustimmen.

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